Die Versorgung mit Implantaten gliedert sich im Allgemeinen in folgende Phasen:
- Untersuchung und Diagnose
- Besprechung des Befundes und Beratung
- Individuelle Planung
- Einfügen der künstlichen Zahnwurzel (Implantation)
- Einheilphase
- Aufsetzen des Verbindungsstücks (Abutment) und des endgültigen Zahnersatzes ( „Suprakonstruktion“)
- Nachsorge mit regelmäßiger zahnärztlicher Kontrolle und professionellen Zahnreinigungen.
Implantate mit sofortiger Versorgung (auch „Sofortbelastung“)
In Ausnahmefällen kann das Einfügen des Implantates und die Versorgung mit endgültigem Zahnersatz gleichzeitig oder innerhalb kurzer Zeit erfolgen. Hier entfällt im Wesentlichen nur der Schritt der Einheilphase. Diese so genannte Sofortbelastung (oder Sofortversorgung) ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden und meist nur in Einzelfällen möglich.
Untersuchung, Diagnose, Besprechung des Befundes und Beratung
Am Anfang jeder Implantatversorgung stehen eine eingehende Untersuchung, die individuelle Beratung und ein auf jeden Patienten abgestimmter Behandlungsplan. Allgemeingesundheitliche Aspekte und die medizinische Vorgeschichte spielen dabei eine Rolle. Sie wird durch die zahnärztliche Anamnese erfasst.
Die Untersuchung dient zur Abklärung der individuellen Voraussetzungen und Planung und Vorbereitung der eigentlichen Behandlung. Dabei wird nicht nur der betreffende Bereich des Kiefers, sondern der gesamte Mundraum und der Kieferknochen einbezogen.
Röntgenaufnahmen des betreffenden Abschnittes bzw. „Panorama“-Aufnahmen (OPG) des kompletten Kiefers spielen bei der Untersuchung wie auch bei der späteren genauen Planung eine wichtige Rolle. Zu Beginn dienen sie dazu, einen ersten Überblick über die Kieferknochen- und Gebissverhältnisse zu gewinnen.
Eventuell weitere bildgebende Verfahren
Je nach individueller Mundsituation, beispielsweise bei einem geringen Kieferknochenangebot, können weitere bildgebende Verfahren wie die Computertomografie (CT) oder die DigiZale Volumentomographie (DVT) bei der Untersuchung hinzugezogen werden. Zum Beispiel um wichtige anatomische Messwerte wie die exakte Knochenstärke zu ermitteln.
Im Bedarfsfall: Knochenaufbau
Falls die Untersuchung ergeben hat, dass der Kieferknochen im betreffenden Abschnitt nicht über die erforderliche Breite oder Höhe verfügt oder er keine ausreichend stabile Struktur besitzt, kann dieser in der Regel vor einer Implantation aufgebaut werden, um die künstlichen Wurzeln sicher tragen zu können.
Ausführliche Informationen zum Knochenaufbau.
Individuelle Planung
Bei der Planung der Behandlung werden die Ergebnisse der Untersuchung, persönliche Voraussetzungen, eventuelle Risiken, mögliche Alternativen sowie die Wünsche des Patienten berücksichtigt.
Bei Bedarf können auch in dieser Phase neben dem normalen Röntgen weitere bildgebende Verfahren wie die Computertomografie (CT) oder die Digitale Volumentomographie (DVT) eingesetzt werden, zum Beispiel bei einem sehr schmalen Kieferknochen.
Dabei werden viele Schnittbilder des Kiefers angefertigt, die entweder einzeln ausgewertet oder durch ein Computerprogramm zu einer räumlichen Darstellung des Kiefers am Bildschirm zusammengefügt werden. Unter anderem kann dann am Bildschirm die genaue Implantatposition im Bezug zu benachbarten anatomischen Strukturen wie dem Unterkiefernerv festgelegt werden.
Auf Basis dieser dreidimensionalen Bildschirmplanung wird in manchen Fällen eine Bohrschablone hergestellt, die bei der späteren Implantation benutzt wird, um die künstliche Zahnwurzel an der am Bildschirm festgelegten Stelle im Kiefer einzufügen.
Zum Abschluss wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, der den zeitlichen Ablauf der Implantatbehandlung beinhaltet.
Einfügen der künstlichen Zahnwurzel (Implantation)
In der Regel reicht bei der Implantation eine örtliche Betäubung aus. In Einzelfällen kann eine Behandlung unter Sedierung (auch „Analgosedierung“, „Dämmerschlaf“) oder in Vollnarkose erfolgen.
Zum Einsetzen der künstlichen Zahnwurzel wird das Zahnfleisch mit einem kleinen Schnitt geöffnet und dort, wo das Implantat eingesetzt wird, ein in der Größe abgestimmtes Loch gebohrt. Manchmal erfolgt vor der eigentlichen Bohrung eine Vorbohrung mit kleinerem Durchmesser.
Anschließend wird das Implantat eingefügt. Es muss fest im Knochen „sitzen“, damit es gut einheilen und mit dem Kieferknochen verwachsen kann. In manchen Fällen kann für das Einfügen der Implantate an der vorher genau festgelegten Position eine Implantationsschablone (auch „Bohrschablone“) verwendet werden. Die Schablone wird zuvor auf Basis von Aufnahmen moderner dreidimensionaler Röntgenverfahren (CT oder DVT) des Kiefers angefertigt.
Nach dem Einsetzen des Implantats wird das Zahnfleisch entweder durch dünne Fäden geschlossen oder ein Stumpf zur Formung des Zahnfleisches eingepasst („offene“ Einheilung).
Eventuell verwendete Operationsfäden werden meist nach etwa ein bis drei Wochen entfernt.
Weitere Informationen: die verschiedenen Anästhesieverfahren.
Einheilphase
Nach der Implantation muss die künstliche Zahnwurzel im Kieferknochen einheilen, bevor das Verbindungsstück und der endgültige Zahnersatz, beispielsweise in Form einer Einzelkrone oder Brücke, aufgesetzt werden kann. In dieser Zeit entsteht eine enge Verbindung zwischen Knochenzellen und der Implantatoberfläche.
Diese Phase dauert im Unterkieferbereich etwa zwei bis drei Monate, im Oberkiefer etwa vier bis sechs Monate, da dieser eine geringere Knochendichte aufweist.
Provisorischer Zahnersatz
Bis zum Aufsetzen des endgültigen Zahnersatzes wird während der Einheilungsphase meist ein provisorischer Zahnersatz eingefügt, der das Essen und Kauen ermöglicht und die Lücke auch optisch schließt. Dieser kann je nach angewendeter Methode und den individuellen Gegebenheiten zum Beispiel aus einfachen Klammerprothesen und provisorischen Brücken bzw. Kronen bestehen.
Aufsetzen von Verbindungsstück und endgültigem Zahnersatz (der „Suprakonstruktion“)
Bei der geschlossenen Einheilung wurde das Zahnfleisch nach der Implantation durch Nähte geschlossen. Für die weiteren Arbeitsschritte wird das Implantat nun zunächst freigelegt. Bei der offenen Einheilung ist dies nicht notwendig.
Anschließend wird ein Abdruck des betreffenden Kieferabschnittes und des gegenüberliegendes Bereichs im Gegenkiefer genommen. Auf Basis dieses Abdruckes wird im Dentallabor der endgültige Zahnersatz in Form einer Krone, Brücke oder Prothese hergestellt.
Anschließend wird dieser in der Praxis auf dem Implantat befestigt. Je nach Implantat-Typ wird er dazu entweder aufgeschraubt oder mit einem speziellen Befestigungszement fixiert. Herausnehmbare implantatgetragene Prothesen werden auf entsprechenden Konstruktionen wie Stegen befestigt und können vom Patienten selbst herausgenommen werden.
Weiterlesen: Die wichtige Implantatnachsorge